Liebe Familien der Hünsborner Grundschulkinder,
die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht für die Schüler:innen aller Schulformen in der zweiten Woche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies bedeutet konkret:
- Ab dem 2.11. darf Ihr Kind an seinem festen Sitzplatz die Maske ablegen.
- Wenn es sich im Raum bewegt oder an anderen Sitzplätzen arbeitet, ist die Maske weiterhin zu tragen.
- Dies gilt sowohl im Unterricht wie auch in der OGS und in der Betreuung.
- Alle weiteren Regelungen (Maskenpflicht im Gebäude, keine Masken auf dem Schulhof) bleiben unverändert.
Wichtig aus unserer Sicht ist:
- Die Maske kann freiwillig weiterhin wie bisher getragen werden.
- Wir als Team der GGS Hünsborn empfehlen dies. Angesichts der aktuellen Infektionszahlen halten wir größtmögliche Vorsicht für angeraten.
- Da nach dem langen Wochenende noch einmal alle Kinder getestet werden, raten wir insbesondere dazu, zumindest am 2.11. noch an der alten Maskenregelung festzuhalten.
- In den Stunden außerhalb des Klassenverbands (Religion und AG) gilt weiter die Maskenpflicht, da die Kinder dort nicht an ihren festen Klassen-Sitzplätzen arbeiten können.
Sollte es trotz konsequenter Hygienemaßnahmen zu einem Corona-Fall kommen, gilt ab dem 2.11. folgende Neuregelung:
- Eine Quarantäne wird für das infizierte Kind sowie für den unmittelbaren Sitznachbarn oder die unmittelbare Sitznachbarin angeordnet.
- Im Infektionsfall werden also - anders als in den letzten Wochen - zunächst wieder diese Kontakte analysiert.
Das Schulministerium verweist darauf, dass die Lockerung der Maskenpflicht „unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der (…) Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich“ sei. Wir vor Ort werden uns auch weiterhin täglich darum bemühen, alle Vorgaben so sicher und kindgemäß wie möglich umzusetzen.