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Distanzunterricht nach den Osterferien

Schulministerium Gebauer hat gestern Abend mitgeteilt, dass wir am Montag zunächst im Distanzunterricht starten. In der Schulmail heißt es dazu:

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. 

 

Weitere Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.04. sollen zeitnah folgen. Wir werden Sie entsprechend informieren. Ausführlich dazu die Pressemitteilung der Ministerin.

 

Pädagogische Betreuung

Es wird weiterhin eine pädagogische Betreuung angeboten. Um diese noch rechtzeitig zu organisieren, finden Sie hier ein neues Anmeldeformular. Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis heute, 16 Uhr, auf diesem Weg an. Auch Familien, die bereits Betreuungsbedarf für den Wechselunterricht angemeldet haben, bitten wir, Ihre Anmeldung noch einmal über dieses Formular zu aktualisieren.

Denken Sie weiterhin daran, dass bei allen Maßnahmen die Kontaktreduzierung oberstes Ziel bleibt. Nutzen Sie die Betreuung bitte nur dann, wenn eine private Lösung nicht möglich ist.

 

Testpflicht

Die Zeit des Distanzunterrichts soll dazu genutzt werden, um verpflichtende Selbsttests in den Schulen vorzubereiten. Eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zwei Tests besteht für Kinder, Lehrkräfte und weiteres Personal. Dazu das Schulministerium:

 

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Sobald die Selbsttests vorliegen, werden wir auch in der Notbetreuung schon Selbsttests durchführen. Dies dient dem Schutz der Kinder wie ihrer Betreuerinnen.

 

Zunächst wird es an den Grundschulen wie bei den weiterführenden Schulen sogenannte „Stäbchen-Tests“ geben (Nasenabstrich mit Wattestäbchen). Wichtig für Sie zu wissen: Die Betreuenden leiten diese Tests nur an. Sie dürfen sie weder durchführen noch korrigierend eingreifen. Die Kinder testen sich unter Anleitung also selbst!

Selbstverständlich werden wir die Testungen in kindgerechter Weise vorbereiten. Die Kinder sollen wissen, dass ein positiver Selbsttest kein Grund für große Sorge ist, sondern dazu führt, das Ergebnis durch einen 2. Test (PCR) überprüfen zu lassen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums: