Wie Sie vielleicht schon durch die Medien erfahren haben, wird in NRW die Maskenpflicht in der Schule gelockert. Das Schulministerium teilte heute mit: Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.
Das heißt also:
- Draußen können sich die Kinder ohne Maske aufhalten und bewegen.
- Die Kinder legen ihre Maske nach dem Herausgehen in ihre Maskenbox ab.
- Freiwillig können Masken natürlich weiterhin auch draußen getragen werden.